Eichgesetz im Verein

Mess- und Eichgesetz im Verein beachten!

Liebe Kleingärtner und Kleingärtnerinnen
seit 1. Januar 2015 muss sich auch der Verwender der Messwerte vergewissern, dass diese
Messwerte aus ordnungsgemäß verwendeten geeichten Zählern stammen. In der Regel ist
der Verein Verwender der Messwerte, da er die Abrechnung durchführt. Messwerte aus
ungeeichten Zählern dürfen nach einer Übergangszeit nicht mehr zur Abrechnung verwendet werden.
Dem Verein droht bei Verstößen ein Bußgeld bis 20.000 €.

Garten und Bauordnung

A U S H A N G

 

Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner,

seit dem 01.10.2015 gilt eine neu verfasste Garten- und Bauordnung.
Zur Ansicht und Download haben wir die NEUE Garten- und Bauordnung hier bereitgestellt.

 

 

Diese Garten- und Bauordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2015 in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt verliert die letzte Garten- und Bauordnung ihre Gültigkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand